AGB Minimum

 

 

  1. ALLGEMEIN

 

  • Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

  • Kund*innen haben sich an die Weisungen des Benutzerreglementes und des Personals zuhalten. Das Benutzerreglement ist in der Halle beim Eingang angeschlegen und am Empfang zur Einsicht aufgelegt. Grobe und/oder wiederholte Verstösse gegen Weisungen und/oderReglemente haben das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts bzw. der Abonnemente.

 

  • Die gültigen Preise sind am Empfang und auf der Homepage ersichtlich. Unsere Preiseverstehen sich als Netto-Bar-Preise.

 

  • Das Minimum haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände.

 

  • Zuschauer*innen und Besucher*innen dürfen die Boulderhalle gratis betreten, sich jedoch nicht auf den Matten und im Trainingsbereich aufhalten. Alle Nutzer*innen des Angebotes haben eine entsprechende Eintrittsgebühr zu entrichten. Das Minimum behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

 

  • Das Minimum behält sich ausdrücklich vor, den Betrieb jederzeit vorübergehend oder definitiv einzustellen. Für den Fall einer Betriebseinstellung erklären Kund*innen, dass die AGB vom Minimum als erfüllt gelten, solange ihnen an einem anderen Ort dieselbe Dienstleistung zur Verfügung steht. Den Kunden erwächst für Abonnemente aus einer Betriebseinstellung weder ein Anspruch auf Rückvergütung noch auf Reduktion des bezahlten Betrages. Ebenso haben Kund*innen keinen Anspruch auf Verlängerung der Abonnements.

 

  • Für den Kursbereich gelten die erweiterten AGBs des Kurswesens (zu finden auf der Website).

 

  • Personen unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten und nutzen. Hierfür müssen sie sich am Empfang registrieren und die gesonderten Kinderregeln lesen und bestätigen. Die detailierten, gültigen Regeln bezüglich des Angebots für Kinder sind zudem am Empfang aufgelegt.

 

 

  1. BEZAHLUNG MIT DEBIT-/KREDITKARTE

 

  • Wenn die Zahlung auf Grund einer technischen Störung nicht möglich ist, behält sich das Minimum vor, eine Kartenzahlung im Einzelfall abzulehnen.

 

 

  1. EINZELEINTRITTE

 

  • Der Kauf eines Einzeleintrittes erlaubt Besucher*innen, das Angebot des Minimums am entsprechenden Tag während der Dauer der Öffnungszeiten zu nutzen. Wer mehrmals am Tag Zutritt zur Boulderhalle wünscht, kann am Empfang einen Zahlungsbeleg verlangen und diesen beim zweiten Zutritt vorweisen.

 

  • Allfällige Ermässigungen für Studierende* sowie sonstige Spezialtarife sind auf der Website aktuell ersichtlich.

 

 

  1. ABONNEMENTE

 

  • Die Abonnemente sind persönlich, dürfen nicht von einer anderen Person benutzt werden und dürfen nicht abgeändert werden. Die Minimum AG behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Hausverbots für Karteninhaber*in und für unbefugte Dritte zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

  • Die Nichtbenutzung eines Jahresabos berechtigt weder zur Reduktion noch zur Rückforderung des Abopreises.

 

  • Das Minimum kann ihr Angebot und die Betriebszeiten jederzeit ändern. Kund*innen habe im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.

 

  • Das Minimum kann an bis zu 12 Tagen im Jahr geschlossen bleiben.

 

  • Die Minimum AG behält sich vor, für Arbeiten an der Infrastruktur Teilbereiche der Halle über gewisse Zeit zu schliessen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Reduktion oder Verlängerung des Abos.

 

  • Beim Verlust eines Abos kann ein neues Kärtchen (bzw. ein neuer Batch) am Empfang beantragt werden. Ein nues Kärtchen kostet CHF 10, ein neuer Batch CHF 20.

 

  • Hinterlegung: Abonnemente können ausschliesslich aus folgenden Gründen hinterlegt werden:

 

  • Unfall (mind. 4 Wochen Sportdispens mit ärztlichem Zeugnis)
  • Krankheit (mind. 4 Wochen Sportdispens mit ärztlichem Zeugnis)
  • Schwangerschaft

 

Sobald die Person wieder bouldern kann, wird das Abo reaktiviert und entsprechend     um die Dauer, welche nicht gebouldert werden konnte, verlängert.

 

Ein Hinterlegungsantrag soll nach Möglichkeit gleich zu Beginn der Dispens beantragt werden. Anträge, welche gestellt werden, wenn das Abo schon abgelaufen ist, können nicht berücksichtigt werden.

 

Abo Upgrade: Ein Halbjahresabo kann mit einer Upgradegebühr in ein Jahresabo umgewandelt werden. Diese Dienstleistung muss vor Ablauf des Halbjahresabos beantragt werden.

 

  • Abo Übertragung: Für eine Gebühr von CHF 100 kann ein Abo auf eine andere Person übertragen werden. Das alte Abo wird gelöscht und ein neues mit gleicher Laufzeit, lautend auf die andere Person wirderstellt.

 

 

  1. 11er KARTEN

 

  • 11er-Karten sind persönlich, dürfen nicht von einer anderen Person benutzt werden und dürfen nicht abgeändert werden. Das Minimum behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Hausverbots für Karteninhaber*in und für unbefugte Dritte zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

  • 11er-Karten sind so lange gültig, wie es die Dienstleistung im Minimum gibt. Falls sich am Angebot etwas ändern sollte, behält sich das Minimum vor, die Karteneigentümer*innen frühzeitig über die Konsequenzen zu informieren.

 

  • Eigentümer*innen von 11er-Karten dürfen mit der Karte den Eintritt einer weiteren Person bezahlen, wenn sie sich gemeinsam am Empfang melden.

 

  • 11er-Karten können weder auf eine andere Person übertragen noch in ein anderes Abo umgewandelt werden.

 

  • 11er-Karten, bzw. deren Guthaben können nicht rückerstattet werden.

 

 

  1. DATENSCHUTZ

 

  • Sämtliche im Zusammenhang mit unseren Geschäftsbeziehungen anfallende Daten werden von uns bearbeitet, in der Datenbank registriert, für eigene Zwecke verwendet (Zutrittskontrolle, Kundenkarte, Marketing, freiwilliger Newsletter, Abonnementzahlungen, Kursbesuche, Kundeneinkäufe, Gutscheinwesen etc.) und nur wenn unabdingbar an Dritte weitergegeben. Das Minimum kann bei Kartensperrungen, Zahlungsrückstand, missbräuchlicher Kartenverwendung etc. durch Kund*innen oder durch Dritte, Polizei sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen den zuständigen Stellen Meldung erstatten.

 

  • Datenerhebung bei Unfällen oder Zwischenfällen: Bei einem Unfall erheben wir mit einem internen Unfallformular personenbezogene Daten von der verunfallten Person, Zeugen und/oder Beteiligten. Darunter fallen Angaben wie Kontaktdaten, Alter und Geschlecht, Ort, Zeit, Ausbildung, Tätigkeit, Ursache, Verletzung, usw. Einzelne Daten werden anonymisiert für die nationale Unfallstatistik der Boulder- und Kletteranlagen weiterverwendet. Wir bearbeiten diese Daten, um die Sicherheit in der Halle verbessern zu können und um mit Betroffenen und Beteiligten in Kontakt treten zu können.

 

Eine detailierte Datenschutzerklärung ist auf hier einsehbar.

 

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

  • Kund*innen nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen des Benutzerreglementes, der AGB, der Dienstleistung sowie der Preise vorbehalten bleiben. Aus einer dieser Änderungen können Kund*innen keine Rechte ableiten.

 

  • Sollten sich Bestimmungen dieser AGB als widersprüchlich erweisen, so kann daraus nicht die Nichtigkeit aller Bestimmungen der AGB abgeleitet werden. Jede Bestimmung gilt für sich.

 

  • Gerichtsstand ist Zürich.